Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen FAMILIEN-FEIERTAG 20.09.2023 Stausee Hohenfelden mit DIE THÜRINGER & ANTENNE THÜRINGEN

 

Präambel: Die GLANZ & GLORIA GmbH ist Veranstalter des FAMILIEN-FEIERTAG am 20. September 2023 auf dem Veranstaltungsgelände Stausee Hohenfelden.

§ 1 Der Verkauf von Eintrittskarten für den FAMILIEN-FEIERTAG erfolgt ausschließlich über die VIVENU GmbH der GLANZ & GLORIA GmbH als autorisierten Tickethändler. Für die Veranstaltung und den Verkauf der Tickets gelten die AGB der GLANZ & GLORIA GmbH sowie nachfolgende Veranstaltungsbedingungen der GLANZ & GLORIA GmbH für den FAMILIEN-FEIERTAG.

§ 1a Preisstruktur der Tickets: 
0 – 3 Jahre Eintritt frei 4 – 17 Jahre Eintritt 9,90 € (ermäßigt) Ab 18 Jahren Eintritt 19,90 € (Einzelticket) Familien-Ticket Eintritt 39,90 € (2 Erwachsene und 2 Kinder bis 17 Jahre) Die Preise verstehen sich inkl. MwSt.. 

§ 2 Mit dem Kauf eines Tickets wird für den Besuch des FAMILIEN-FEIERTAG eine vertragliche Beziehung ausschließlich zwischen der GLANZ & GLORIA GmbH und dem Ticketkäufer begründet. VIVENU GmbH tritt lediglich als Vermittler auf. Mit dem Kauf und der Bezahlung des Tickets erwirbt der Kunde einen Anspruch auf Teilnahme am FAMILIEN-FEIERTAG. Mit Bezahlung des Ticketpreises erhält der Kunde das Ticket. Dieses dient dem Kunden als Nachweis für die Zutrittsberechtigung auf das Veranstaltungsgelände. Der Kunde ist gehalten, sein Ticket sorgsam aufzubewahren. Ein Weiterverkauf des Tickets und damit verbundene Abtretung des Anspruchs auf Zutritt zum FAMILIEN-FEIERTAG ist nicht gestattet. Ein Ersatz verloren gegangener Karten ist generell nicht möglich.

§ 3 Mit Erwerb des Tickets erkennt der Kunde die Veranstaltungsbedingungen der GLANZ & GLORIA GmbH sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Veranstalter weist darauf hin, dass der Verzehr von Speisen und Getränken, die nicht auf dem Veranstaltungsgelände erworben wurden, untersagt ist. Untersagt ist ebenso der Verzehr und Genuss von nach dem Betäubungsmittelgesetz untersagten Drogen. Das Mitbringen von Waffen, Pyrotechnik aller Art, (Glas-)Flaschen sowie Tieren ist nicht gestattet. Den Anordnungen des Veranstalters sind Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich bei Verstoß gegen die Hausordnung und diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen das Recht vor, den Besucher des Veranstaltungsgeländes zu verweisen.

§ 4 Eintritt auf das Veranstaltungsgelände ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet. Ausnahmen sind nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person möglich.

§ 5 Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.

§ 6 Der Veranstalter haftet nicht für Gesundheits- und/oder Körperschäden, Eigentumsschäden und Vermögensschäden des Besuchers. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

§ 7 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung wegen höherer Gewalt, insbesondere bei Sturmwetterwarnungen oder Drohung von Terroranschlägen, auch kurzfristig abzusagen oder nach Beginn abzubrechen. Wird die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt abgesagt oder abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

§ 8 Mit Erwerb des Tickets stimmt der Kunde einer etwaigen Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung von Bild- und Tonaufnahmen seiner Person über analoge und digitale Datenträger sowie über Print-, Rundfunk- und Fernsehmedien einschließlich des Internets zu.

§ 9 Das Fotografieren, Filmen sowie die Erstellung von Tonaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters ist untersagt.

§ 10 Für Tickets gibt es kein Widerrufs- und Rückgaberecht! Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB keine Anwendung. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Tickets ist bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. 
Um den Weiterverkauf von Eintrittskarten (hierzu zählen auch Freikarten) zu verhindern, ist dem Erwerber folgendes nicht gestattet:

  • Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Erwerber selbst gezahlten Erwerbspreis zu verkaufen. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen einer privaten Weitergabe.
  • Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern.
  • Eintrittskarten im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitalityangeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu verwenden.
  • Eintrittskarten auf Internet-Auktionsseiten oder anderen Internet-Plattformen zum Verkauf anzubieten, sei es persönlich oder durch Dritte. • Eintrittskarten ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Parkordnung, weiterzugeben. 

Der Veranstalter ist berechtigt von Personen, die Eintrittskarten unter schuldhaftem Verstoß gegen diese Bestimmungen weitergeben und/oder anbieten, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 € je Verstoß zu verlangen. Die Anzahl der Verstöße richtet sich nach der Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder genutzten Eintrittskarten. 
Im Falle eines Verstoßes gegen die vorgenannten Verbote verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit und berechtigen nicht mehr zum Besuch des FAMILIENFEIERTAG. Darüber hinaus behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen die vorgenannten Verbote verstoßen haben, den Kauf von Eintrittskarten zukünftig zu verweigern und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Schritte einzuleiten.

§ 11 Der Veranstalter behält sich das Recht vor das Programm unwesentlich zu ändern, indem auch Umbesetzungen oder alternierende Besetzungen im Programm möglich sind. Aktuelle Informationen rund um die Veranstaltung und das Programm finden sich unter www.familienfeiertag.de.