Veranstaltungsbedingungen

VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN FÜR BESUCHER DES FAMILIEN-FEIERTAG am 20.09.2024

Mit dem Erwerb der Eintrittskarte, spätestens dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher nachfolgende Regelungen an:

  1. Veranstalter: Der Familienfeiertag wird veranstaltet von der audio.media.plus Thüringen GmbH & Co. KG und der elf5 Jena GmbH.

  2. Zugang: Das Veranstaltungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden; sie dient als Nachweis für die Zugangsberechtigung und ist für die Dauer des Aufenthaltes sorgfältig aufzubewahren. Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten kein Zugang gewährt. Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Nicht benötigte Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Ein Weiterverkauf ist ausschließlich zum aufgedruckten Preis gestattet. Ein Ersatz verlorener Eintrittskarten ist nicht möglich.

  3. Sicherheit: Das Mitbringen von Speisen, Getränken, Glasbehältern, Dosen, Kanistern, Wunderkerzen, pyrotechnischen Gegenständen, Cannabis und illegalen Drogen, Waffen sowie Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist verboten. Am Einlass erfolgt eine Sicherheitskontrolle.

  4. Platzverweis: Verstöße gegen Ziffern 2 und 3 berechtigen den Veranstalter, den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen. Insoweit verfällt die Eintrittskarte.

  5. Haftung: Das Parken von Fahrzeugen und das Betreten des Veranstaltungsgeländes einschließlich der mitgeführten Sachen erfolgen auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Besuchers, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Verstöße gegen Bestimmungen des Datenschutzes. Der Veranstalter weist darauf hin, dass bei Musikveranstaltungen die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht.

  6. Bild-/Tonaufnahmen: Es werden Bild- und Tonaufnahmen angefertigt. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt jeder Besucher sein Einverständnis mit der Verwendung dieser Aufnahmen zur Berichterstattung über die Veranstaltung im Radio, im Internet, im TV oder in anderen Medien einschließlich des Internets, auch soweit er erkennbar oder im Porträt abgebildet wird. Das Fotografieren, Filmen sowie die Erstellung von Tonaufnahmen von der Veranstaltung oder Teilen davon ist Besuchern nur zu privaten Zwecken erlaubt.

  7. Programmänderung/Absage der Veranstaltung: Der Veranstalter darf aus gegebenem Anlass ohne vorherige Ankündigung Programmänderungen vornehmen. Bei Absage der Veranstaltung wird ein Ersatztermin bekannt gegeben.