Veranstaltungsbedingungen
VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN FÜR BESUCHER DES FAMILIEN-FEIERTAG am 20.09.2023
Herzlich willkommen in der Erlebnisregion Stausee Hohenfelden und zum FAMILIEN-FEIERTAG 2023.
Wir freuen uns sehr über Ihren Besuch und bitten Sie um Rücksichtnahme und Vorsicht beim Betreten unserer Veranstaltung. Das bedeutet vor allem, Verantwortung für sich selbst und für andere zu zeigen und die Regeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, die nachfolgenden Regeln sorgfältig zu beachten. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichten Sie sich zur Einhaltung.
„Veranstalter“ meint im Folgenden jeweils die GLANZ & GLORIA GmbH, Am Stausee 4, 99448 Hohenfelden.
GÄSTEVERANTWORTUNG
Auch wenn wir die geltenden Vorschriften einhalten, erwarten und schätzen wir, dass die Gäste ein gutes Urteilsvermögen haben und verantwortungsbewusst handeln, um ihre eigene Gesundheit und Sicherheit (und die der Personen in ihrer Obhut) zu schützen. Sie müssen nicht nur für Ihre eigene Gesundheit und Sicherheit verantwortlich handeln, sondern auch für die Gesundheit und Sicherheit der Personen in Ihrer Umgebung.
Gäste müssen alle Vorschriften, Empfehlungen und Warnungen lesen und erfüllen und die Freizeiteinrichtungen und -geräte ordnungsgemäß nutzen. Gäste, die sich nicht daranhalten, können ohne Rückerstattung ihres Eintrittstickets vom Gelände verwiesen werden.
Bitte beachten Sie die spezifischen Richtlinien, welche ggf. an den Attraktionen/ Spielelementen/ Fahrgeschäften/ Erlebnisattraktionen etc. ausgehängt sind.
Jeder Gast verpflichtet sich zu einem zivilen und rücksichtsvollen Umgang mit anderen Gästen und allen Mitarbeitern. Bitte gehen Sie respektvoll mit den Attraktionen, Gegenständen, den Besuchern, dem Personal und der Natur um.
TICKETREGELN
- Das Gelände für den FAMILIEN-FEIERTAG kann nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Eintritt auf das Veranstaltungsgelände ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr gestattet. Ausnahmen sind nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person möglich.
- Die Eintrittskarte zum FAMILIEN-FEIERTAG berechtigt Sie zur kostenlosen und beliebig häufigen Nutzung aller Attraktionen (außer denen, die vorübergehend
- geschlossen sein können) während der Öffnungszeiten der Veranstaltung und gemäß der jeweiligen Benutzungsordnung der Attraktionen. Die Eintrittskarte umfasst jedoch nicht die Entgelte für münzbetriebene Attraktionen, Geschicklichkeitsspiele und solche Attraktionen, die normalerweise gesondert bezahlt werden müssen.
- Sollten einzelne Attraktionen aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. starker Wind, eingeschränkte Sicht, Gewitter) nicht nutzbar sein oder nicht stattfinden, hat der Besucher keinen Anspruch auf die volle oder anteilige Rückerstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt auch für den Fall, dass neue Attraktionen noch nicht fertiggestellt sind oder einzelne Attraktionen umgebaut werden müssen.
- Verlieren Sie Ihr Ticket leisten wir keinen Ersatz. Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Tickets ist nicht möglich. Gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht trotz des grundsätzlichen Vorliegens eines Fernabsatzgeschäfts kein Widerrufsrecht beim Erwerb von Tickets. Dies bedeutet leider auch, dass beim Kauf von Eintrittskarten das zweiwöchige Widerrufs- und Rückgaberecht gänzlich ausgeschlossen ist.
REGELN UND VORAUSSETZUNGEN DES ZUGANGS UND DER NUTZUNG
- Hunde und andere Haustiere sind auf unserem Gelände nicht erlaubt! Des Weiteren möchten wir selber als Tierliebhaber allen Tieren diesen Stress, den sie bei uns hätten nicht antun. Durch die vielen Lichter, die vielen Menschen, die vielen Gerüche und die vielen unterschiedlichen Töne sind wir der Meinung, dass die Tiere einen enormen Stressfaktor ausgesetzt wären. Dies möchten wir den Tieren zu liebe vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
- Ihre Zugangsberechtigung zum Gelände erlischt, sobald Sie das Gelände verlassen. Wenn Sie das Gelände vorübergehend verlassen möchten, müssen Sie unser Personal vor dem Verlassen informieren, da Sie sich ordnungsgemäß - mit einem Ausweisstempel oder einem anderen vom Veranstalter festgelegten Identifikationsmitte l- ausweisen müssen, um das Gelände wieder betreten zu können. Ein erneuter Zutritt am selben Tag ist nur mit diesem Identifikations-mittel möglich.
- Auf dem gesamten Gelände sowie auf den Flächen vor den Eingängen ist es nicht gestattet, ohne vorherige Genehmigung des Veranstalters, Werbung zu betreiben oder Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Auszählungen.
NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR ATTRAKTIONEN AUF DEM GELÄNDE
WICHTIGE EMPFEHLUNG! Schätzen Sie Ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten ein, bevor Sie oder in Ihrer Obhut befindliche Begleitpersonen, insbesondere Minderjährige, Veranstaltungselemente auf dem Gelände aktiv nutzen.
Ebenfalls sollten Sie die aktive Teilnahme vermeiden, wenn Sie gesundheitliche Probleme oder Vorerkrankungen oder Verletzungen haben oder hatten, oder wenn Sie Angst haben, daran teilzunehmen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Herz-, Nerven-, Muskel-, Rücken-, Nacken-, Knochen-, Gelenk-, Sehnen-, Bänder-, Gehirn-, Augen-, Ohren-, neurologische oder andere Beschwerden oder Verletzungen, oder wenn Sie schwanger sind (oder sein könnten) oder in den letzten Monaten operiert wurden oder wenn Sie sich noch von einer Krankheit, einem Gebrechen, einem medizinischen Zustand, einer Behandlung oder einem sonstigen medizinischen Verfahren erholen.
Nur Sie selbst können feststellen, ob Sie körperlich und geistig gesund genug sind, um sicher an Aktivitäten teilzunehmen. Prüfen Sie, ob Sie und die Personen in Ihrer Obhut die Größen-, Gewichts- und Altersbeschränkungen einhalten. Der Veranstalter garantiert nicht für Ihre Gesundheit. Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie für eine Teilnahme an Attraktionen oder Aktivitäten geeignet sind.
Unser Personal ist berechtigt einzelne Personen (z.B. aufgrund ihrer Größe, ihres Körperbaus oder ihrer körperlichen oder geistigen Einschränkungen) zum Schutz ihrer Gesundheit und zu ihrer eigenen Sicherheit entschädigungslos von der Benutzung einzelner Einrichtungen auszuschließen.
Ein Ausschluss aus Sicherheitsgründen stellt keine Diskriminierung dar, sondern dient nur Ihrer eigenen Sicherheit.
Denken Sie daran, dass Sie alle Risiken jeder Aktivität, an der Sie teilnehmen möchten, selbst tragen. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
ALKOHOL UND DROGEN
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden.
Das Mitbringen von eigenen alkoholischen Getränken ist nicht gestattet. Nehmen Sie an keiner Aktivität oder Attraktion teil, wenn Sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen (unabhängig davon, ob legale Medikamente oder illegalen Substanzen) oder anderen Substanzen stehen, die Ihre Gesundheit, Ihre Sinne, Ihre geistige Wachsamkeit, Ihre Reflexe und/oder Ihre Koordination beeinträchtigen können.
Wer offensichtlich betrunken ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht, wird von der Benutzung des Geländes und derer Attraktionen ausgeschlossen und kann entschädigungslos vom Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Der Veranstalter hat insoweit das Recht, jemandem den Zutritt zu seinem Gelände zu verweigern. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor Personen, die Drogen oder Betäubungsmittel innerhalb des Parkgeländes verkaufen oder verteilen, den Zutritt zu seinen Einrichtungen zu verweigern oder sie von dort zu verweisen.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
- Die Benutzung von angebotenen Attraktionen, sei es vom Veranstalter oder Sponsoren der Veranstaltung, erfordert unbedingt das Tragen von festem Schuhwerk sowie strapazierfähiger Kleidung.
- Das Rauchen ist in Gebäuden und insbesondere in und an den Fahrgeschäften und in den Kinderbereichen der Veranstaltung nicht gestattet. Das gleiche gilt auch in den Wartebereichen. Die Brandschutzordnung auf dem Gelände ist strikt einzuhalten. Das Entzünden von Feuer, das Anzünden von Feuerwerks-körpern jeglicher Art und das Grillen sind auf dem gesamten Gelände verboten.
- Besucher dürfen nur die für Sie vorgesehenen Wege benutzen.
- Die Verwendung von ferngesteuerten Flugzeugen und Drohnen ist auf dem gesamten Gelände einschließlich Parkplätzen nicht gestattet.
- Der Besitz und das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Schusswaffen, Messer, Ketten, Schlagringe, etc.) ist auf dem Gelände nicht gestattet.
- Während der Nutzung von Fahrgeschäften ist die Verwendung von Film- oder Videokameras, einschließlich GoPros, sowie von Selfie-Sticks aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Das Gleiche gilt auch für Handys und Smartphones mit Kamerafunktion sowie vergleichbare Geräte.
- Den Anweisungen des Personals, insbesondere hinsichtlich der Benutzung der einzelnen Attraktionen, ist in Ihrem eigenen Interesse unbedingt Folge zu leisten.
- Schwangeren Frauen wird zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit ihres ungeborenen Kindes empfohlen, beschwerliche Attraktionen nicht zu be-nutzen.
- Es ist verboten, absichtlich Lärm zu machen oder tragbare Radios, Kassetten-rekorder und ähnliche Geräte zu betreiben.
- Aus Gründen der Sicherheit für alle Gäste ist das Skateboarden, Rollerbladen und die Benutzung von Rollern aller Art, Fahrrädern, Skates und Pedelecs auf dem gesamten Gelände nicht gestattet.
- Das Schwimmen und Baden im Gewässer ist nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet.
- Aus Sicherheitsgründen und um die Einhaltung der oben aufgeführten Sicherheitsstandards zu überprüfen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, ordnungsgemäß autorisiertem Personal die Kontrolle von Rucksäcken, Handtaschen, Beuteln oder ähnlichen Gegenständen unter den Umständen und innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen zu gestatten.
NUTZUNG DER EINRICHTUNGEN UND ATTRAKTIONEN
- Aus Sicherheits- und Höflichkeitsgründen ist das Tragen von Oberbekleidung und Schuhen auf dem gesamtem Veranstaltungsgelände vorgeschrieben. Die zum FAMILIEN-FEIERTAG betriebenen Einrichtungen werden Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt. Diese besonderen Benutzungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen, die in Text- oder Bildform außerhalb der einzelnen Einrichtungen angebracht sind, müssen von allen Benutzern vor der Benutzung der jeweiligen Einrichtungen gelesen und unbedingt beachtet werden. Darüber hinaus ist den spezifischen Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten.
- Für manche Einrichtungen und Attraktionen können besondere Vorschriften hinsichtlich der notwendigen Körpergröße, des erforderlichen Alters und der körperlichen Verfassung der Benutzer gelten. Diese Regeln wurden uns von den Behörden und dem TÜV vorgegeben; sie gelten insbesondere auch für Gäste mit Behinderungen und Schwangere. Bitte beachten Sie, dass bei Gästen mit Behinderungen, die diese Grundvoraussetzungen erfüllen können, diese Gäste bzw. die sie betreuende Person dennoch eigenständig entscheiden müssen, ob die Attraktion für sie individuell geeignet ist.
- Um wartende Gäste nicht zu benachteiligen, ist es erforderlich, eine Attraktion nach der Benutzung zu verlassen und am Eingang wieder zu betreten.
- Wenn Sie die Bedienungs- oder Betriebsanleitung oder die Anweisungen des Personals wissentlich missachten, kann das Personal Sie von der Benutzung der Attraktionen ausschließen, ohne dass dadurch ein Schadens-ersatzanspruch für Sie entsteht. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie versuchen sich vorzudrängeln.
- Sie haften für alle Schäden, die aus der schuldhaften Missachtung der Benutzungsordnung resultieren oder durch schuldhafte (vorsätzliche oder fahrlässige) Handlungen verursacht werden.
RECHT AUF ZUTRITTSVERWEIGERUNG
Der Veranstalter ist berechtigt Personen, die gegen die Ordnung und Regeln des Veranstaltungsgeländes verstoßen oder ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Gelände angetroffen werden, zum entschädigungslosen Verlassen der Veranstaltung aufzufordern und ggf. ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.
Wer andere Personen belästigt, die Einrichtungen entgegen der jeweiligen Benutzungsordnung benutzt oder den Anweisungen des Personals nicht Folge leistet, kann zum Verlassen des Veranstaltungsgeländes gezwungen werden. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes, auch nicht teilweise.
Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Personen, die einen Verstoß gegen die folgenden Regeln begehen, den Zutritt zu seinen Einrichtungen zu verweigern oder sie von dort zu verweisen:
- Missbräuchliche Verwendung von Eintrittskarten
- Vandalismus oder sonstige schuldhafte Beschädigung der oder des persönlichen Eigentums der Mitarbeiter des Veranstalters
- Verhalten, das andere Besucher belästigt oder deren Vergnügen ernsthaft beeinträchtig.
- Minderjährige unbeaufsichtigt zu lassen, insbesondere wenn diese die in den vorangegangenen Absätzen beschriebenen Verhaltensweisen zeigen.
PARKEN VON PKW
- Die angebotenen Parkplätze werden nicht vom Veranstalter, sondern für und im Namen der ANKERGRUND GmbH betrieben. Auf deren Parkplatzordnung wird verwiesen. Diese sind an Tafeln beim Befahren der Parkplätze beschrieben.
FILM- UND FOTOAUFNAHMEN
- Ihre Filmaufnahmen während des FAMILIENFEIRTAG sind für den privaten Gebrauch im Rahmen des KunstUrhG zulässig, d.h. Sie bedürfen ggf. der Einwilligung der gefilmten/fotografierten Person. Die Weitergabe von Foto- und Filmmaterial oder die Nutzung von Ideen und Attraktionen für kommerzielle Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
- Aus Sicherheitsgründen können Bild- und Tonaufnahmen für private Zwecke vorübergehend untersagt werden.
- Auf dem Veranstaltungsgelände werden zeitweise Film- oder Webcam-Aufnahmen und Fotos von Dritten gemacht. Die Bereiche und Attraktionen sind, soweit möglich, gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass eventuell von Ihnen gemachte Aufnahmen öffentlich verwertet oder per Webcam im Internet ausgestrahlt werden; alternativ können Sie den Fotografen / das Filmteam informieren. Tun Sie dies nicht, gehen wir davon aus, dass eine solche Nutzung honorarfrei gestattet wird.
- Aus Sicherheitsgründen wird das Gelände per Kamera und Videoaufzeichnung überwacht.
HAFTUNG & HAFTUNGSBEGRENZUNG
Wir haften nur für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Wird eine wesentliche Vertrags-pflicht ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verletzt, haften wir nicht für unvorhersehbare oder untypische Schäden.
Für folgende Situationen und Schäden übernehmen wir keine Haftung:
- Wenn Sie einige unserer Attraktionen benutzen, können Sie komplett nass werden und/oder mitgeführte Gegenstände können beschädigt werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie keine Gegenstände mitzunehmen, die einen Wasserschaden oder andere Schäden erleiden könnten (z. B. Fotoapparate, Videokameras usw.). Kleidung, die durch Wassereinwirkung unbrauchbar gemacht oder beschädigt wird, sowie Fotoapparate, Videokameras etc. können nicht entschädigt werden.
- Für abhanden gekommene Gegenstände, insbesondere für Gegenstände, die während der Benutzung einer Attraktion verloren gehen oder beschädigt werden, übernehmen wir keine Haftung.
- Für an Attraktionen oder Einrichtungen abgelegte Gegenstände.
Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den in diesem Abschnitt genannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
Schadenmeldungen
- Wenn Sie ohne Ihr alleiniges eigenes Verschulden einen Schaden erleiden (einschließlich Sach-, Personen- und sonstiger Schäden), müssen Sie den Schaden vor Verlassen des Geländes der Gästeinformation melden. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass ein Vorfall möglicherweise erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Schaden führen könnte.
- Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach dem Verlassen des Geländes durch die betreffende Person erfolgt.
Aufsichtspflicht
Wir weisen alle Eltern und Betreuer von Gruppen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht tragen Aufsichtspersonen und Eltern die volle Verantwortung für hierdurch verursachte Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
Diebstahl
Bei jedem Diebstahl im Veranstaltungsgelände wird das Personal, die Polizei und/oder der Sicherheitsdienst benachrichtigt.
08. Mai 2023 Hans C. Marcher (GLANZ & GLORIA GmbH)